Ergänzende AGB für Cash Back Plus
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme am Cash Back Plus-System der Nexora Solutions LTD. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten zusätzlich zu diesen.
I. Begriffsbestimmungen
- Nexora Solutions LTD, Tsar Simeon Str. 202, Büro 2, Bezirk Vazrajdane, 1303 Sofia, Bulgarien: Anbieterin und Betreiberin des Cash Back Plus-Systems.
- „Mitglied“ / „Kunde“: Verbraucher, der am Cash Back Plus-System teilnimmt und Vertragspartner dieser AGB ist.
- „Cash Back Plus-Bonus“ / „Bonus“: eine freiwillige, aus Eigenmitteln von Nexora Solutions LTD gewährte Ermessens-Zahlung im Zusammenhang mit vom Kunden belegten Ausgaben/Ereignissen; keine Versicherungsleistung, keine Preisreduzierung Dritter, keine Garantie und keine Vermittlung von Leistungen Dritter.
- „Cash-Back-Kontakt“: Drittanbieter/Anlaufstelle, die auf der Website von Nexora Solutions LTD als gelistet/zugelassen ausgewiesen ist (soweit für einzelne Bonusarten relevant).
- „Beleg/Nachweis“: Zahlungs-/Einkaufsbeleg bzw. geeigneter Nachweis (z. B. Rechnung, Quittung, Bestätigung des Ereignisses), der den vollständigen Zahlbetrag, das Datum und die eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Ereignis/Bonusfall ausweist.
- „Bonusjahr“: Bonusjahr bezeichnet den individuellen Zeitraum von zwölf Monaten ab vertraglichem Beginn der Teilnahme des jeweiligen Kunden am Cash Back Plus-System. Nach Ablauf dieses Zeitraums beginnt jeweils ein neues Bonusjahr.
- „Werktage“: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
II. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB (Kunden/Mitglieder) im Zusammenhang mit der Teilnahme am Cash Back Plus System von Nexora Solutions LTD. Sie ergänzen dabei die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils gebuchten Produktes der Nexora Solutions LTD.
- „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die die Teilnahme am Cash Back Plus System zu Zwecken beantragt oder nutzt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Maßgeblich ist der Zweck des jeweiligen Vertragsschlusses bzw. der jeweiligen Nutzung im Zeitpunkt der Registrierung, Antragstellung oder Einreichung eines Bonusantrags. Juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Unternehmen, gewerbliche Wiederverkäufer und Personen, die das Cash Back Plus Modell überwiegend für gewerbliche, geschäftliche, freiberufliche oder sonstige selbständig berufliche Zwecke nutzen, sind keine Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen.
- Die Teilnahme am Cash Back Plus Modell ist ausschließlich Verbrauchern vorbehalten.
- Eine Registrierung Cash Back Plus System und eine Bonusbeantragung ist nur zulässig, wenn der Kunde als Verbraucher handelt und die geltend gemachten Ausgaben ausschließlich oder jedenfalls überwiegend dem privaten Eigenbedarf zuzuordnen sind.
- Eine Nutzung für gewerbliche, geschäftliche, freiberufliche, selbständig berufliche oder Weiterverkaufszwecke ist ausgeschlossen.
- Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde nicht als Verbraucher handelt oder die eingereichten Vorgänge nicht dem privaten Eigenbedarf dienen, kann die Betreiberin angemessene Nachweise verlangen, den Antrag bis zur Klärung zurückstellen und den Bonus ablehnen, soweit die Verbrauchereigenschaft oder private Zweckbestimmung nicht plausibel nachgewiesen wird.
- Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben unberührt, soweit der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Verbraucher ist.
III. Vertragsgegenstand und Teilnahme
- Nexora Solutions LTD betreibt als Ergänzung zu dem jeweils vom Kunden bei Ihr gebuchten Produkt ein freiwilliges Cash Back Plus-System. Mitglieder können dabei nach Maßgabe dieser AGB eine freiwillige Bonuszahlung bis zu EUR 500 je Bonusjahr erhalten, die ausschließlich aus Eigenmitteln von Nexora Solutions LTD gewährt wird, soweit sie die Vergütung für andere Produkte der Nexora Solutions LTD über einen Zeitraum von mindestens 6 Monate vollständig und fristgerecht gezahlt haben. Es findet keine Zahlungsabwicklung der zugrunde liegenden Kaufpreise/Vergütungen über Nexora Solutions LTD statt; Nexora Solutions LTD vereinnahmt und leitet keine Kaufpreisgelder/Vergütungen an Dritte weiter. Das System ist darauf ausgelegt, keine Erlaubnispflichten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz auszulösen. Das Cash Back Plus-System stellt keine Versicherungsleistung, keine Garantiezusage und keine Vermittlung von Leistungen Dritter dar.
- Die Teilnahme setzt die Buchung eines Produktes von Nexora Solutions LTD voraus und die vollständige und fristgerechte Zahlung der Vergütung hierfür über einen Zeitraum von mindestens 6 Monate voraus. Zwischen dem Verbraucher und Nexora Solutions LTD kommt ein unentgeltlicher Dienstleistungsvertrag zur Teilnahme am Cash Back Plus-System zustande; die Teilnahme beginnt mit der Registrierung und der Akzeptanz dieser AGB.
IV. Freiwilliger Lifestyle-Notfallbonus (Treueleistung)
- Die Nexora Solutions LTD kann teilnahmeberechtigten Kunden des Cash Back Plus Systems nach Maßgabe dieser Regelung einmal je Bonusjahr einen freiwilligen Lifestyle-Notfallbonus von bis zu EUR 500 je Bonusjahr gewähren. Der Lifestyle-Notfallbonus ist insgesamt eine freiwillige Treue- und Kulanzleistung der Betreiberin. Er wird ohne gesondertes Entgelt des Kunden gewährt und ist keine Gegenleistung für eine gesonderte Zahlung des Kunden.
- Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung, Auszahlung, Gutschrift, Wiederholung oder Fortbestand des Lifestyle-Notfallbonus besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn einem Kunden in der Vergangenheit bereits ein Bonus gewährt wurde oder wenn die Betreiberin den Bonus wiederholt bewilligt hat.
- Antragsberechtigt sind Kunden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktiv und vertragsgemäß am Cash Back Plus System teilnehmen, ein Produkt der Nexora Solutions LTD gebucht haben und deren Kundenkonto nicht gekündigt, gesperrt, missbräuchlich genutzt oder mit fälligen Forderungen gegenüber der Betreiberin belastet ist.
- Der Lifestyle-Notfallbonus im Rahmen des Cash Back Plus System kann gemäß den nachstehenden Bedingungen beantragt werden, wenn der Kunde eine außergewöhnliche, kurzfristige persönliche Belastung im Bereich alltäglicher Lebensführung in den in Abschnitt V. aufgeführten Fällen geltend macht. Der Bonus dient ausschließlich als freiwillige Unterstützung im Einzelfall und nicht der Absicherung bestimmter Risiken, nicht dem Ersatz eines Schadens und nicht der Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder versicherungsrechtlicher Ansprüche.
- Der Antrag ist in der von Nexora Solutions LTD vorgesehenen Form zu stellen. Diese kann als Betreiberin angemessene Angaben und Nachweise verlangen, soweit diese nach ihrer Auffassung zu ihrer Ermessensentscheidung erforderlich sind. Der Kunde hat vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung unvollständiger oder verspäteter Anträge besteht nicht.
- Die Betreiberin entscheidet über den Antrag nach sachlichem freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, der bisherigen vertragsgemäßen Nutzung des Cash Back Plus Modells, der Plausibilität des geltend gemachten Unterstützungsbedarfs und der verfügbaren Fondsmittel. Die Betreiberin ist berechtigt, den Antrag ganz oder teilweise abzulehnen.
- Der Lifestyle-Notfallbonus ist auf höchstens EUR 500,- pro Kunde und Bonusjahr begrenzt. Eine nicht ausgeschöpfte Differenz zum Höchstbetrag verfällt mit Abschluss der Entscheidung über den jeweiligen Antrag und kann nicht angespart, übertragen oder in späteren Kalenderjahren nachgefordert werden.
- Die Gewährung des Lifestyle-Notfallbonus steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der von der Betreiberin hierfür freiwillig bereitgestellten Fondsmittel je Bonusjahr, die dem Kunden auf erste Anforderung mitgeteilt werden. Sind die Fondsmittel erschöpft oder reduziert die Betreiberin das Budget, wozu sie berechtigt ist, können Anträge auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen abgelehnt werden.
- Die Betreiberin kann den bewilligten Bonus nach eigener Wahl durch Auszahlung, Verrechnung, Gutschrift auf das Kundenkonto oder in sonstiger geeigneter Weise gewähren. Eine Verzinsung, Barauszahlung bei kontobezogener Gutschrift, Übertragung auf Dritte oder Abtretung des Bonusanspruchs ist ausgeschlossen, soweit die Betreiberin nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes bestätigt.
- Bei falschen Angaben, manipulierten Nachweisen, missbräuchlicher Nutzung des Cash Back Plus Modells, Verstoß gegen Teilnahmebedingungen oder sonstigem treuwidrigem Verhalten kann die Betreiberin den Antrag ablehnen, eine bereits erteilte Bewilligung widerrufen und bereits gewährte Beträge unter Ausschluss der Einrede der Entreicherung zurückfordern.
- Die Betreiberin kann den freiwilligen Lifestyle-Notfallbonus für die Zukunft ändern, aussetzen oder einstellen. Hierbei hat sie die nachstehenden Kündigungsregelungen zu beachten. Bereits bestandskräftig bewilligte Boni bleiben hiervon unberührt, soweit in der Bewilligungsmitteilung nichts anderes geregelt ist.
- Der Lifestyle-Notfallbonus ist keine Versicherung, keine versicherungsähnliche Leistung, keine Risikoabsicherung, kein Schadensersatz und kein Zahlungsdienst. Durch die Teilnahme am Cash Back Plus Modell wird kein Anspruch auf Absicherung gegen Notfälle, Schäden, Ausfälle, Erkrankungen, Arbeitslosigkeit, finanzielle Engpässe oder sonstige Lebensrisiken begründet.
- Der Lifestyle-Notfallbonus kann nur für Vorgänge beantragt und gewährt werden, die einer der nachstehend geregelten Kategorien zuzuordnen sind und die dort jeweils genannten Voraussetzungen erfüllen (Ziffer V).
V. Kategorien und Voraussetzungen (Antragsvoraussetzungen für den Lifestyle-Notfallbonus)
1. Vorbemerkung und allgemeine Anforderungen
- Die Bonuszahlungen im Cash Back Plus-System sind freiwillige Zusatzleistungen von Nexora Solutions LTD; keine Versicherungsleistung, keine Garantiezusage und keine Vermittlung von Leistungen Dritter. Es findet keine Zahlungsabwicklung der zugrunde liegenden Kaufpreise/Vergütungen über Nexora Solutions LTD statt; die Anbieterin vereinnahmt und leitet keine Kaufpreisgelder/Vergütungen an Dritte weiter; irrtümliche Gutschriften dürfen korrigiert werden. Die Bonusleistungen sind kein Bestandteil des Endpreises von Drittanbietern.
- Ein Bonusanspruch entsteht nur, wenn alle Teilnahmevoraussetzungen am Bonus-Plus Programm für den Antragsteller zum Zeitpunkt des Bonusantrages vorliegen und wenn die geltend gemachten Ausgaben dem privaten Eigenbedarf des Kunden zuzuordnen sind, der vollständige Zahlbetrag bezahlt wurde und nicht durch Dritte zu erstatten ist und die Ausgaben durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg/Nachweis fristgerecht eingereicht werden.
- Der Beleg/Nachweis ist binnen 14 Kalendertagen nach dem kostenauslösenden Ereignis und nach Rechnungsdatum/Zahlungseingang bei Nexora Solutions LTD einzureichen; der Beleg muss mindestens Datum, final bezahlten Gesamtbetrag und eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Bonus-Kategorie erkennen lassen.
- Nexora Solutions LTD kann zur Plausibilisierung weitere Informationen und Nachweise anfordern (z. B. eindeutige Belegnummer, Dienstleisterangaben, Zahlungsnachweise). Soweit für einzelne Arten „Cash-Back-Kontakte“ gelistet sind, ist ein Bonus nur für Vorgänge bei zum Ereignis-/Erwerbszeitpunkt gelisteten Kontakten möglich; Änderungen wirken dabei nicht rückwirkend.
2. Ausschlussgründe (allgemein)
- Keine Ermessenentscheidung wird vorgenommen und kein Bonus wird geleistet bei unvollständigen, unleserlichen, verfälschten oder verspäteten Belegen/Nachweisen, bei nicht vollständig bezahlten oder stornierten Vorgängen, bei unklarer Kategorisierung oder bei gewerblichen/(Weiterverkaufs-)Zwecken.
- Bei objektiv begründetem Missbrauchs-/Betrugsverdacht (z. B. manipulierte Belege, Mehrfacheinreichungen, Scheintransaktionen) kann die Ermessensprüfung ausgesetzt, die Leistung des Lifestyle-Bonus schon aus diesem Grunde abgelehnt, bereits gutgeschriebene Bonusbeträge zurückgefordert und das Mitglied gesperrt werden; Maßnahmen erfolgen verhältnismäßig und mit Begründung, soweit die Betrugsprävention dies zulässt.
3. Kategorien und spezifische Voraussetzungen für den Bonusantrag
3.1 Gesundheitsbereich
3.1.1 Zahnarzt-Bonus oder Heilbehandlungsbonus
Für den Zahnarzt- bzw. Heilbehandlungs-Bonus ist erforderlich, dass die Ausgaben durch den Kunden privat veranlasst sind, tatsächlich angefallen sind und vollständig vom Kunden bezahlt wurden, was durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg als Grundlage für eine Ermessensentscheidung von Nexora Solutions LTD nachzuweisen ist.
3.1.2 Weitere gesundheitsbezogene Eigenanteile oder Notfallkosten
Für weitere gesundheitsbezogene Eigenanteile oder Notfallkosten des Kunden wie Krankenhausaufenthalte, bei denen die Kosten nicht von Dritten übernommen werden, gelten die gleichen Voraussetzungen: Die Kosten müssen privat vom Kunden veranlasst und zu tragen, tatsächlich angefallen und vollständig vom Kunden für eigene Heilbehandlungen oder Krankenhausaufenthalte bezahlt sein. Ausschlusstatbestände und die Regelungen zu gelisteten Kontakten entsprechen denjenigen des Zahnarzt-Bonus.
3.2 Haushalt
3.2.1 Wasserschaden-Soforthilfe
Beim Wasserschaden-Soforthilfe-Bonus sind für die Ermessensentscheidung von Nexora Solutions LTD vom Kunden privat veranlasste, tatsächlich angefallene und vollständig bezahlte Notdienst- oder Soforthilfekosten, die sich auf den Haushalt des Kunden beziehen, einzureichen, die durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg belegt werden. Zur Vermeidung von Manipulationen kann Nexora Solutions LTD weitere für die Bonusentscheidung relevante Informationen und Nachweise beim Kunden anfordern, die dieser als Grundlage der Bonusentscheidung unverzüglich einzureichen hat.
3.2.2 Handwerker-Bonus
Für den Handwerker-Bonus gilt, dass nur vom Kunden privat veranlasste, tatsächlich angefallene und vollständig vom Kunden bezahlte Reparaturleistungen im Haushalt des Kunden (auch solche bei Notfallreparaturen) bei der Ermessensentscheidung von Nexora Solutions LTD berücksichtigt werden, die durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg nachgewiesen werden.
3.2.3 Strom-/Heizungsausfall-Bonus
Beim Strom-/Heizungsausfall-Bonus werden nur privat veranlasste, tatsächlich angefallene und vollständig bezahlte Aufwendungen, die sich auf den Haushalt des Kunden beziehen, für objektiv sinnvolle Notfallmaßnahmen oder derartige Übergangslösungen bei der Ermessensentscheidung der Nexora Solutions LTD berücksichtigt, die durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg belegt sind.
3.2.4 Reparatur-Bonus
Bei dem Reparatur-Bonus sind für die Ermessensentscheidung von Nexora Solutions LTD vom Kunden privat veranlasste, tatsächlich angefallene und vollständig bezahlte Reparaturkosten für Kühlschränke, Waschmaschinen oder Wäschetrockner, die sich auf den Haushalt des Kunden beziehen, einzureichen, die durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg belegt werden.
3.3 Notfälle unterwegs
3.3.1 Schlüsseldienst-Bonus
Für den Schlüsseldienst-Bonus müssen die Kosten vom Kunden privat veranlasst, tatsächlich angefallen und vom Kunden vollständig bezahlt worden sein; dies ist durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg nachzuweisen.
3.3.2 Flugverspätungs-/Flugumbuchungsbonus und Flugausfallbonus
Beim Flugverspätungs-/Flugumbuchungsbonus und Flugausfallbonus sind vom Kunden privat veranlasste, tatsächlich angefallene und vollständig vom Kunden bezahlte und nicht von Dritten zu erstattende, nachweisbare Kosten des Kunden selbst – beispielsweise Umbuchungsentgelte – für die Ermessensentscheidung der Nexora Solutions LTD erforderlich; sie sind durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg zu belegen.
3.3.3 Zugverspätungsbonus
Für den Zugverspätungsbonus gilt, dass nur vom Kunden privat veranlasste, tatsächlich für ihn nicht durch Dritte zu ersetzende, angefallene und vollständig vom Kunden bezahlte, belegte Kosten bei einer Ermessensentscheidung der Nexora Solutions LTD berücksichtigt werden.
3.4 Haustier
3.4.1 Tierarzt-Notfallbonus
Für den Tierarzt-Notfallbonus müssen die Kosten vom Kunden privat veranlasst, tatsächlich angefallen und vollständig vom Kunden für ein in seinem Eigentum stehendes Haustier bezahlt sein; dies ist durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg nachzuweisen.
3.4.2 Tierpension-Bonus
Beim Tierpension-Bonus werden nur vom Kunden privat veranlasste, tatsächlich angefallene und vom Kunden vollständig für ein im Eigentum des Kunden stehendes Haustier bezahlte und nicht von Dritten zu erstattende Kosten für eine kurzfristige Unterbringung bei der Ermessensentscheidung der Nexora Solutions LTD berücksichtigt, die durch einen vollständigen, unveränderten und lesbaren Beleg nachzuweisen sind.
VI. Einreichungsfristen und -wege
- Voraussetzung für die Ermessensentscheidung über den Bonus ist die Einreichung geeigneter Belege. Der Beleg ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem jeweils die Ermessensentscheidung betreffenden Ereignis und Rechnungsdatum bei Nexora Solutions LTD einzureichen und muss Datum, final bezahlten Gesamtbetrag sowie die erkennbare Zuordnung zu der beantragten Kategorie der Bonuszahlung erkennen lassen.
-
Ausschließlich zulässige Einreichungswege sind:
- Kunden-Login-Bereich (Upload),
- E-Mail: service@privero.net,
- die hierfür veröffentlichte Firmen-WhatsApp-Nummer +49 30 692096590,
- sofern verfügbar: die Produkt-App.
Hinweis: Die jeweils aktuellen Kontaktdaten/Kanäle werden auf der Website von Nexora Solutions LTD bekannt gegeben.
VII. Prüfung, Auszahlung, Doppelleistungen, Nicht-Bonusfähigkeit, Betrugsprävention
- Prüfung und Auszahlung: Nach positiver Ermessensentscheidung (auf die kein Anspruch besteht) leistet Nexora Solutions LTD den Unterstützungs-Bonus innerhalb von 14 Werktagen; es werden ausschließlich eigene Rückvergütungen/Bonuszahlungen geleistet; irrtümliche Bonusgutschriften dürfen korrigiert werden.
- Doppelleistungen/Vorrang Dritter: Leistungen, die vollständig von Dritten erstattet werden, sind nicht bonusfähig; bei anteiliger Erstattung ist nur der nicht von Dritten erstattete Teil bonusfähig.
- Eine positive Ermessensentscheidung erfolgt in jedem Fall nicht bei nicht vollständig bezahlten oder stornierten Vorgängen; unklarer Kategorisierung; manipulierten/veränderten/missbräuchlich eingereichten Belegen; Vorgängen, die nicht dem privaten Eigenbedarf dienen; Mehrfacheinreichungen/Umgehung der Bonusvoraussetzungen.
- Nexora Solutions LTD kann Einreichungen prüfen, weitere Nachweise anfordern, den Prozess aussetzen, ablehnen, bereits gutgeschriebene Boni zurückfordern und Kunden sperren, wenn ein objektiv begründeter Verdacht auf Missbrauch/Betrug besteht; Maßnahmen erfolgen verhältnismäßig und transparent; bei Ablehnung erhält der Kunde eine Begründung, soweit dies die Betrugsprävention nicht gefährdet.
VIII. Datenschutz
- Nexora Solutions LTD verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Teilnahmeabwicklung, Bonus-Prüfung/Auszahlung und Betrugsprävention; die Verarbeitung erfolgt nach DSGVO mit Informationen nach Art. 13/14 DSGVO, angemessenen TOM und ggf. AV-Verträgen.
- Datenübermittlungen an Dritte (z. B. gelistete Cash-Back-Kontakte, Kommunikationsdienstleister für E-Mail/WhatsApp/App) erfolgen nur, soweit für Validierung/Abwicklung erforderlich und auf das notwendige Maß beschränkt.
IX. Haftung
- Nexora Solutions LTD haftet unbeschränkt, soweit der Schaden des Kunden auf einer arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Nexora Solutions LTD oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes, bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB sowie bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt.
- Ferner haftet Nexora Solutions LTD für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall haften wir jedoch mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit und bei abweichender, gesetzlich zwingender Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Nexora Solutions LTD haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn, es betrifft einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes, bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt.
- Soweit die Haftung von Nexora Solutions LTD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Arbeitnehmern, Organen und Erfüllungsgehilfen.
- Eine Beweislastumkehr ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
X. Laufzeit, Änderungen der AGB, Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrags ist unbefristet ab Zugang der Teilnahmebestätigung.
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen. Die Frist beträgt hierfür 2 Werktage am Sitz von Nexora Solutions LTD nach Zugang der Kündigungserklärung. Das ordentliche Kündigungsrecht von Nexora Solutions LTD beträgt drei Monate zum Monatsende. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund – insbesondere nach § 314 BGB – bleibt unberührt.
- Die jeweils aktuellen Kontaktmöglichkeiten (einschließlich der für Einreichungen vorgesehenen E-Mail-Adresse, WhatsApp-Nummer und ggf. App-Informationen) werden auf der Website von Nexora Solutions LTD bekannt gegeben.
- Nexora Solutions LTD behält sich vor, im Falle sachlicher Gründe, nämlich Änderung der relevanten Gesetzgebung, Änderung der relevanten Rechtsprechung, Folgen notwendiger technischer Änderungen für den Ablauf des Cash-Back-Systems, Ergänzung der angebotenen Leistungen, oder Veränderungen in den mit den vertraglichen Leistungen verknüpften Leistungen Dritter, die Auswirkungen auf die vertraglichen Leistungen haben, die AGB und die Regelungen zum Datenschutz einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 I BGB), das heißt unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen, zu ändern, wobei sich die Änderungen auf den Umfang der Leistung, deren Inanspruchnahmemöglichkeit und, soweit gegeben, Vergütungspflichtigkeit sowie vertragliche Fristen erstrecken können. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und treten mit dem Zugang der Mitteilung in Kraft unter der Bedingung, dass der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang der Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, soweit in der Änderungsmitteilung auf diesen Umstand nochmals ausdrücklich hingewiesen wurde. Änderungen entfalten keine Rückwirkung auf vor ihrem Inkrafttreten in Anspruch genommene Leistungen. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Kunde seine bei der Registrierung zur Verfügung gestellte Version der AGB und der Regelungen zum Datenschutz speichert, weil eine personenbezogene Speicherung bei Nexora Solutions LTD nicht erfolgt. Widerspricht ein Kunde den mitgeteilten Änderungen der AGB und/oder Regelungen zum Datenschutz fristgerecht, bleibt es bei den bisherigen AGB und/oder Regelungen zum Datenschutz.
XI. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von Nexora Solutions LTD in Bulgarien.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Nexora Solutions LTD gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit für den Kunden zwingende ausländische rechtliche Bestimmungen gelten, bleiben diese unberührt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich gewahrt wird.
- Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich.