Die meisten Kassenbons landen im Müll, bevor sie zu Hause sind. Bei drei Sorten von Belegen lohnt es sich, das zu ändern.
1. Belege mit Garantie oder Gewährleistung
Bei allem, was kaputtgehen kann – Elektrogeräte, Werkzeug, Schuhe –, ist der Kassenbon Dein Nachweis für den Kaufzeitpunkt. Ohne ihn wird die Reklamation zur Diskussion. Faustregel: Beleg so lange aufbewahren, wie das Gerät halten soll, mindestens aber zwei Jahre.
Ein Hinweis, den viele nicht kennen: Thermopapier verblasst. Bons, die in der Sonne oder in einer warmen Schublade liegen, sind nach einem Jahr manchmal leer. Ein Foto sichert den Bon zusätzlich ab.
2. Belege für Cashback
Wenn Du Belege für Gutschriften einreichst, brauchst Du sie nur so lange, bis das Geld auf Deinem Konto ist. Danach ist der Bon entbehrlich – vorher unbedingt behalten. Praktisch ist, den Bon direkt nach dem Einkauf abzufotografieren und einzureichen; dann kann er gar nicht verloren gehen.
3. Belege, die steuerlich zählen
Arbeitsmittel, Fortbildung, Handwerkerleistungen: Was Du in der Steuererklärung angeben willst, braucht einen Nachweis. Bei Handwerkerleistungen zählt nur eine Rechnung, die Du überwiesen hast; ein Bon über eine Barzahlung reicht dort nicht. Hier geht es um Beträge, die schnell dreistellig werden.
Ein System, das im Alltag hält
Aktenordner scheitern an der Wirklichkeit. Was funktioniert, ist ein Ort und ein Rhythmus:
- Ein Ort: ein Umschlag in der Küche oder eine Box im Flur. Alles hinein, unsortiert.
- Ein Rhythmus: einmal pro Woche fünf Minuten. Cashback-Bons hochladen, Garantiebelege abfotografieren, den Rest wegwerfen.
- Ein Ordner auf dem Handy: für die Fotos, benannt nach Jahr. Mehr Struktur braucht es nicht.
Und die Tankquittung?
Die lädst Du am besten gleich hoch. Wichtig: Nutze die Quittung von der Kasse, denn darauf steht, was getankt wurde. Mehr dazu steht auf der Seite Cashback & Tankrabatt.