Glossar
Kündigungsknopf
Gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche, mit der Verbraucher Dauerschuldverhältnisse online kündigen können.
Der Kündigungsknopf geht auf § 312k BGB zurück. Wer Verträge im Internet abschließen lässt, muss auch eine leicht zugängliche Möglichkeit bieten, sie dort zu kündigen. Die Schaltfläche muss ohne Anmeldung erreichbar sein und darf nicht versteckt werden.
Nach dem Absenden erhält man eine Bestätigung in Textform mit dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet. Diese Bestätigung ist der Nachweis – sie sollte aufbewahrt werden.
Ein häufiges Missverständnis: Für eine Kündigung braucht niemand einen kostenpflichtigen Kündigungsdienst. Bei Privero findest Du den Knopf auf der Seite Kündigung; Kündigungen per Telefon, E-Mail und Post sind genauso wirksam.